Wo finde ich die zuständige MAV?
Mitarbeitervertretungsrechtlich sind Diakon*innen, die bei der Landeskirche angestellt sind, ihre Tätigkeit aber durch Gestellung in einem Kirchenkreis oder einer Kirchengemeinde der Landeskirche ausüben, zwei Dienststellen zugeordnet, nämlich der Landeskirche und dem Kirchenkreis, in dem sie arbeiten. Diakon*innen, die sich in die Anstellung der Landeskirche überleiten lassen oder ab dem 01. April 2025 von der Landeskirche angestellt werden, werden deshalb von zwei verschiedenen Mitarbeitervertretungen vertreten.
Die MAV im Kirchenkreis des Einsatzortes ist zuständig für Fälle der Mitbestimmung in allgemeinen personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten, die die örtliche Dienststelle betreffen. Ergänzend zur Kirchenkreis-MAV wird die MAV der landeskirchlichen Mitarbeitenden tätig, wenn es um Angelegenheiten geht, die den Bestand und den Inhalt des individuellen Dienstverhältnisses betreffen, z.B. die Anstellung und Gestellung an den Kirchenkreis, die Eingruppierung, eine Veränderung der Arbeitszeit etc. Diese MAV hat ihren Sitz in der Serviceagentur.
Gibt es Unsicherheiten bezüglich der Zuständigkeit der MAV, können grundsätzlich beide MAVen angesprochen werden. Diese klären dann untereinander, wie die ggf. andere zuständige MAV einbezogen/angesprochen wird.
MAV vor Ort:
Jeder Anstellungsträger und die Personalabteilung der Kirchen(kreis)ämter kennt die zuständige MAV vor Ort. Auf der Seite des Gesamtausschusses der MAVen unserer Landeskirche (www.gamav.de) sind alle MAVen und deren Vorsitzende zu finden.
MAV der Service Agentur: