Aufbausausbildung
Welche Ausbildungsgänge ohne Hochschulabschluss anerkannt sind, entscheidet das Landeskirchenamt. Auskunft darüber erteilt die Beauftragte für Diakone und Diakoninnen. Absolventen und Absolventinnen dieser Ausbildungsgänge müssen an einer Aufbauausbildung zur Angleichung an die Regelausbildung teilnehmen.
Die Dauer der Aufbauausbildung beträgt mindestens 18 Monate. Sie soll den Zeitraum von drei Jahren nicht überschreiten. Sie besteht aus
- der Teilnahme an den vom Landeskirchenamt festgesetzten Fortbildungskursen,
- aus dem Anfertigen einer schriftlichen Hausarbeit und
- aus einem Anerkennungskolloquium.
In der Regel beträgt die Gesamtdauer der Fortbildungskurse 42 Tage.
Der Anstellungträger hat den Dienst so zu regeln, daß der Diakon oder die Diakonin an der Aufbauausbildung erfolgversprechend teilnehmen kann. Das Nähere ist bereits bei der Anstellung schriftlich festzulegen.