Fort- und Weiterbildung sind im Evangelischen Verständnis der Kirche begründet. Sie dienen zum einen zur Aktualisierung vorhandenen Wissens, zum anderen um zusätzliche Qualifikationen zu erwerben. Außerdem dienen sie der Reflexion und Weiterentwicklung der eigenen Arbeit. Mitarbeitende haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zur Fortbildung.
Entscheidungen zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sollen im Jahresgespräch getroffen werden.
Für die Beantragung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sollten den Mitarbeitenden die Verfahren zur Kenntnis gegeben werden.