Finanzplanung - Stellenrahmenplan
Die Stellenplanung ist Bestandteil der Finanzplanung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.
Zur Finanzplanung gehören: die allgemeine Finanzplanung, die Stellenplanung und das Gebäudemanagement. Bei der Stellenplanung des Kirchenkreises sind die Ziele der Grundstandards zu beachten.
Das Ergebnis der erforderlichen Abwägungen ist in einem Stellenrahmenplan zusammenzufassen, der vom Kirchenkreistag zu beschließen ist. Dabei kann bestimmt werden, ob und in welchem Umfang Änderungen des Stellenrahmenplans während des Planungszeitraums vom Kirchenkreisvorstand beschlossen werden können. Der Stellenrahmenplan ist für jeden Planungszeitraum fortzuschreiben.