Diakon*innen votierten auf ihrer Jahreskonferenz einstimmig für landeskirchliche Anstellung
Vom 9. bis 10. März 2020 haben sich insgesamt 113 Diakon*innen der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers zu ihrer Jahreskonferenz in Hermannsburg versammelt.
„Kirche ist Mitbewerber am Markt für Fachkräfte und steht in der Konkurrenz zu starken Mitbewerbern.“ So die Aussage von Werner Volkert, landeskirchlicher Beauftragter für den gemeindepädagogischen und gemeindediakonischen Einsatz im Landeskirchenamt der Ev. Landeskirche Baden. Die landeskirchliche Anstellung sei ein Weg, um auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu sein.
Volkert war neben Diakon Gottfried Labuhn aus Braunschweig und Diakonin Silke Meine aus Oldenburg Podiumsteilnehmer zur Frage der Anstellung von Diakon*innen auf landeskirchlicher Ebene. Im Gespräch mit OLKR Dr. Rainer Mainusch, Abteilungsleiter für juristische Grundsatzfragen und Diakonin Kim Kossack erörterten sie ihre Erfahrungen.
Diakonin Janette Zimmermann, die sich mit ihrer Moderation an dem Vorbild „hart aber fair“ orientierte, stellte auch die Frage nach den Schattenseiten einer landeskirchlichen Anstellungsebene. „Was könnte uns da so richtig um die Ohren fliegen?“ Mainusch sieht als besondere Herausforderung den Verwaltungsaufwand der entstehe, wenn mehr als 550 Diakon*innen die Anstellungsebene wechseln. Außerdem könne diese tiefgreifende Veränderung nur mit einem transparenten Beteiligungsprozess vorbereitet werden.
Die Frage einer landeskirchlichen Anstellungsebene beschäftigt die Berufsgruppe schon länger. Vor einigen Jahren wurde die Diskussion erneut ausgelöst durch eine Überarbeitung aller Verordnungen und Handreichungen zum Diakon*innenberuf in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers. Ziel war ein Diakon*innengesetz, in dem alle Regelungen zum Diakon*innenberuf zusammengeführt und den aktuellen Erfordernissen angepasst werden sollten. Ein erster Entwurf und offene Fragestellungen wurden im Aktenstück 110 der 25. Landessynode zusammengefasst.
„Veränderungen verunsichern, daher ist es nötig die entstehenden Fragen in aller Offenheit miteinander zu diskutieren“, so Kerstin Dede, Beauftragte für Diakone und Diakoninnen der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers.
Nach mehreren Diskussionsrunden votierten die Diakon*innen der Jahreskonferenz: „Unter der Voraussetzung eines transparenten Beteiligungsprozesses hat sich die Jahreskonferenz dafür ausgesprochen, die landeskirchliche Anstellung der Diakon*innen konkret weiterzuverfolgen. An diesem Verfahren sind Diakon*innen grundlegend zu beteiligen.“ Dieses Votum wurde einstimmig getroffen. Es bleiben offene Themen, die dem Votum angefügt sind.
Die Jahreskonferenz wurde neben der Beauftragten für Diakone und Diakoninnen maßgeblich durch den „Ständigen Ausschuss der Jahreskonferenz“, der für jeweils drei Jahre gewählt wird, vorbereitet. Die Konferenzteilnehmenden bedanken sich mit langem Applaus für die gute Vorbereitung.