Diakon*innengesetz

„Diakon*innen verändern!“ – Beteiligungsverfahren zur Erstellung eines Diakon*innengesetzes für die Landeskirche Hannovers

Am 27. September startete mit einem Fachtag an der Hochschule Hannover das landeskirchliche Beteiligungsverfahren zur Erstellung eines Kirchengesetzes über die Ausbildung und den Dienst der Diakon*innen in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers.

Hierzu lud die Steuerungsgruppe des Landeskirchenamtes 35 Vertreter*innen aus der Berufsgruppe, Kirchenkreisen und unterschiedlichen Interessensvertretungen ein, um über ein im Vorhinein erstelltes Eckpunktepapier zu diskutieren.

Aus der Diakoniegemeinschaft beteiligten sich Henning Schulze- Drude und Marc Jacobmeyer an den intensiven Diskussionen zu den einzelnen Punkten.

Das Eckpunktepapier wird auf der Grundlage der Ergebnisse des Fachtages nun bearbeitet und in der Zeit vom 2. Januar bis 31. März 2022 online gestellt, damit jede*r, der möchte, sich zu einzelnen Punkten äußern kann. Als Informationsveranstaltungen und zur weiteren Information für die Berufsgruppe gibt es noch vier Diakon*innen- Lounges mit Personalberaterin Sabine Rösner. Sie lädt ein jeweils montags von 17.30 - 19.00 Uhr zum Thema „Diakon*innen prägen kirchliche Arbeit...!“

Folgende Gäste und Themen werden in der Lounge erwartet:

01.11.2021 OKR Helmut Aßmann - Fortbildung, ja bitte! Was bekommt oder braucht die Berufsgruppe?

06.12.2021 Frau Gruber - Über Nacht beschenkt- gut, gesund und gern arbeiten.

17.1.2022 Landesbischof Meister - Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen. (Jahreslosung 2022)

14.2.2022 Herr Dr. Mainusch - Was bringt das zukünftige Diakon*innen-Gesetz?

Der entsprechende Link wird mit dem Newsletter versandt und findet sich auf der Homepage der Arbeitsstelle für Personalberatung und Personalentwicklung.

Des Weiteren wird es Diskussionen und Stellungnahmen der Berufsgruppe der Diakon*innen geben, die auf der Jahreskonferenz vom 7.-8. März 2022 in Hermannsburg erarbeitet werden. Hier wird der Berufsgruppe die Gelegenheit gegeben, persönlich mit z.B. Frau Dr. Wendebourg, Herrn Dr. Mainusch, weiteren Mitgliedern der Steuerungsgruppe sowie Expert*innen ins Gespräch zu kommen.

Geplant ist ein Synodenbeschluss des Gesetzes im Frühjahr 2023, ein Inkrafttreten im Juli 2023.

Inga Rohoff ist bereit, auch in weiteren Gremien ausführlich Informationen zu Ablauf und Inhalten zu geben.

Neben der Schilderung der besonderen Kompetenzen und einer Beschreibung des Berufsbildes soll das zukünftige Diakon*innengesetz unter anderem vier besondere Themen enthalten:

Anstellungsvoraussetzungen und Ausbildungen: die Ausbildungsstandards nach dem DQR 6 (Deutscher Qualifikationsrahmen), unterschiedliche Zugänge zum Beruf, Standards für die Aufbauausbildungen sowie Kriterien für Quereinstiege sollen beschrieben werden. Dazu gehört ebenso die Erfragung des Bedarfs an Fort- und Weiterbildungsangeboten für die Berufsgruppe, um weitere berufliche und berufsbiographische Perspektiven zu schaffen.

Landeskirchliche Anstellung: „Ein künftiges Diakon*innengesetz soll für die Landeskirche, die Kirchenkreise und auch für die Diakon*innen selbst eine verlässliche Personalplanung und -entwicklung ermöglichen und dafür die strukturellen Voraussetzungen schaffen. Bessere Einsatz-, Steuerungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sollen insbesondere durch eine landeskirchliche Anstellung erreicht werden. Auch das gegenwärtige Problem, dass bei einem Wechsel des Anstellungsträgers tarifliche Besitzstände, Erfahrungs- und Jubiläumszeiten und eine ggf. erlangte tarifliche Unkündbarkeit nicht gewährleistet sind, wäre damit behoben“, so in einem Auszug aus dem Eckpunktepapier.

Drittens sollen Diakon*innen bereits innerhalb ihrer Ausbildung den Weiterbildungskurs für theologisch Qualifizierte absolvieren können, um mit der Einsegnung auch in das Amt der öffentlichen Verkündigung und Abendmahlsdarreichung beauftragt zu werden, sofern solche Tätigkeiten innerhalb ihres Dienstauftrags in ihrer Dienstanweisung vermerkt sind.

Berufsgruppenspezifische Organisation: Eine Gruppe aus Ständigem Ausschuss und Beirat hat sich über eine Verschlankung der bisherigen Organisation verständigt und einen Entwurf dazu gemacht.

In einem letzten Punkt des künftigen Diakon*innengesetz soll die Wichtigkeit der Diakoniegemeinschaften Stephansstift und des Diakoniekonventes Falkenburg betont werden:

„Die Diakoniegemeinschaft Stephansstift und der Diakoniekonvent Falkenburg sind freiwillige Zusammenschlüsse von Diakon*innen.

Sie verstehen sich als Dienst-, Glaubens- und Interessengemeinschaften und dienen der geistlichen, persönlichen und fachlichen Förderung ihrer Mitglieder. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben werden sie von der Landeskirche unterstützt. Die Diakoniegemeinschaften werden bei entscheidenden berufspolitischen Entscheidungen einbezogen. Werden Diakon*innen, die Mitglieder einer Diakoniegemeinschaft sind, eingesegnet, so ist diese zu beteiligen.“

Ansprechpartner*innen

Inga Rohoff