Wie und wann kann ich Unterstützung in Anspruch nehmen?
Supervision kann zu verschiedenen Zeitpunkten im Laufe der beruflichen Tätigkeit in Anspruch genommen werden. Ein Supervisionsprozess umfasst in der Regel 10 – 15 Einheiten à 60 – 90 Minuten im Einzelsetting sowie 120 – 180 Minuten für Gruppen- und Teammaßnahmen.
Der Pastoralpsychologische Dienst in den Sprengeln bietet Supervision ohne Antragsstellung und kostenfrei an.
Andere Supervisionen können beim Anstellungsträger beantragt werden und erhalten eine Bezuschussung von je einem Drittel der Kosten durch den Anstellungsträger sowie durch das Fortbildungsreferat im Landeskirchenamt.
In bestimmten Supervisionsfeldern und bei angeordneter Supervision trägt der Anstellungsträger alle Kosten.