Mitarbeitervertretung (MAV)

Nachricht 21. Januar 2020

Was ist die MAV?

Die MAV ist die gewählte Interessens-Vertretung für kirchliche Beschäftigte im Kirchenkreis, seinen Gemeinden und Einrichtungen. In fast allen Angelegenheiten, die Mitarbeitende betreffen, ist die MAV zu beteiligen. Entscheidungen der Dienststellenleitungen (KV, KKV, Verbandsvorstand bzw. deren Geschäftsführungen) dürfen erst umgesetzt werden, wenn die MAV vorher beteiligt worden ist.

Wo ist die MAV angesiedelt?

In der hannoverschen Landeskirche werden MAVen auf Kirchenkreisebene gebildet. Bei Kirchenkreisverbänden oder großen Dienststellen mit vielen Mitarbeitenden (z. B. Kirchenämter für mehrere Kirchenkreise) kann es auch eigene MAVen geben. Für mehrere Dienststellen kann es auch gemeinsame MAVen geben.

Wie arbeitet die MAV?

In regelmäßigen (meistens mindestens 14-tägigen) Sitzungen werden alle mitarbeiterrelevanten Angelegenheiten beraten und entschieden. Die Grundlage bilden die Regelungen des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG).

Wo finde ich als Diakon*in meine MAV?

Jeder Anstellungsträger und die Personalabteilung der Kirchen(kreis)ämter kennt die zuständige MAV vor Ort. Auf der Seite des Gesamtausschusses der MAVen unserer Landeskirche im Internet (www.gamav.de) sind alle MAVen und deren Vorsitzende zu finden.

Wie und wann kann ich deren Unterstützung in Anspruch nehmen?

Die MAV ist für alle Fragen zur Berufstätigkeit in der Kirche ansprechbar. Die MAV-Mitglieder beraten und unterstützen die Mitarbeitenden der Kirche persönlich und vertraulich und vertreten ihre berechtigten Interessen gegenüber den Anstellungsträgern.